| Muss ich dem Gast ein Frühstück zur Verfügung stellen? Nein. Wenn Sie ein Gästezimmer anbieten, reicht es aus, wenn der Gast die Möglichkeit hat, die Küche zur Selbstverpflegung nutzen zu können. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus zur Verfügung stellen, sollte ebenfalls eine Küche zur Nutzung vorhanden sein. Wie muss das Objekt möbliert sein: Grundsätzlich gilt, möblieren Sie so wie Sie sich selbst damit wohlfühlen würden. Es müssen nicht immer die neusten Möbel sein, aber betrachten Sie immer kritisch, ob nicht das ein oder andere alte Möbelstück nach einiger Zeit ausgetauscht bzw. erneuert werden sollte. Immer gut an kommt bei den Gäste die IKEA Möblierung. Was muss in der Küche alles vorhanden sein?: Ausreichend Teller, Tassen, Töpfe und Geschirr, sodass der Gast nicht nach einmaliger Nutzung einer Tasse diese beim zweiten Gebrauch erst spülen muss. Eine Kaffemaschine, einen Wasserkocher und diverse Flaschen und Dosenöffner sowie Küchentücher runden das Ganze ab. Kann ich selbst bestimmen, wie lange bzw. ab wie viel Nächten/ Monate ich vermieten möchte?: Natürlich. Sie bestimmen, ob Ihr Zimmer/Ihre Wohnung Tage, Wochen oder auch erst ab 1 Monat aufwärts vermietet werden soll. Wie ist das mit der Kündigungsfrist?: Sollten Sie keine Lust mehr auf diese Art der Vermietung haben, dann sperren Sie ihr Objekt problemlos mittels einem Passwort bei uns auf der Internetseite oder Sie teilen uns Ihre Sperre einfach per Mail mit. Es werden dann keine weiteren Gästeanfragen mehr an Sie herangetragen. Kann ich Gäste auch ablehnen?: Natürlich. Allerdings sollten Sie das nicht bei Anreise an der Haustüre bereits tun, sondern nach Einzug des Gastes ihre Probleme mit uns kurz besprechen. Wir suchen dem Gast dann selbstverständlich eine andere Unterkunft. Kann ich mir die Gäste vorab aussuchen? Nein, das geht leider nicht. Was ist, wenn ich mit dem Gast überhaupt nicht klar komme? Das kann schon mal passieren, dass die Chemie nicht stimmt. Dem Gast wird es dann wohl ähnlich gehen wie Ihnen. Bitte informieren Sie uns darüber, wir buchen den Gast dann ggf. auch um. Wie bezahlt der Gast?: In Bar oder direkt bei Anreise an Sie oder vorab per Überweisung an Sie. Kann ich eine Kaution verlangen?: Eine Kaution im eigentlichen Sinn wie bei einer dauerhaften Vermietung ist nicht üblich. Sie können aber durchaus eine Schlüsselkaution von 50 – 100 Euro dem Gast berechnen. Wie ist das mit dem Reinigen?: Das Zimmer/ die Wohnung wird dem Gast bei dessen Anreise frisch gereinigt zur Verfügung gestellt. Alle 14 Tage erledigen Sie eine kleine Grundreinigung (saugen, wischen und reinigen der Sanitärräume, keine Küche) und wechseln die Bettwäsche. Der Gast bezahlt Ihnen dafür eine monatliche Reinigungsgebühr zusätzlich zu der Miete. Was ist, wenn ich das mit dem Zwischenreinigen nicht erledigen kann?: Nach gesonderter Absprache es ist möglich mit dem Gast zu vereinbaren, dass Sie das Objekt sauber zur Verfügung stellen und der Gast sich um die Reinigung selbst kümmert. Putzutensilien sollten sie dem Gast zur Verfügung stellen. Eine monatliche Reinigungsgebühr fällt dann nicht an, aber eine Endreinigungsgebühr. Kann ich bei ND B&B Gastgeber werden obwohl ich schon bei anderen Agenturen gemeldet bin?: Natürlich. Wichtig hierbei ist dann, dass Sie ihre freie Belegungsmöglichkeiten bzw. Ihre Sperre uns regelmässig mitteilen. Ist es möglich, nur weibliche Gäste vermittelt zu bekommen?: Aber sicher. Wir haben extra für unsere alleinstehenden weiblichen Gastgeber einen Service „ von Frauen für Frauen“ eingerichtet. Diese Gastgeberinnen erhalten nur Anfragen und Buchungen von ausschliesslich weiblichen Reisenden. Ist ein Internetanschluss wichtig?: Grundsätzlich ist eine Internetmöglichkeit für den Gast im Zimmer oder der Wohnung immer gut und wird gern gebucht. Die Kosten hierfür können wir in moderater Form in den Mietpreis ein kalkulieren. Muss ein TV vorhanden sein?: Ja. Heute will fast jeder mal abends die Nachrichten oder einen Film schauen können, daher, ein TV ist immer gern gesehen. Ich suche einen Dauermieter, haben Sie das auch?: Nein, ganz bewusst nicht. Unsere Gäste verweilen meist aus beruflichen Gründen in einer fremden Stadt, für ein paar Tage, Wochen oder auch mehre Monate. Kann ich mein Objekt jederzeit wieder selbst nutzen? Aber ja, das ist ja gerade der grosse Vorteil dieser anderen Art der Vermietung. Sie haben immer Zugriff zu Ihrer Immobilie. Mittels ihrem Gastgeberpasswort können Sie jederzeit auf unserer Internetseite ihre Sperren bei Urlaub oder Abwesenheit eingeben. Wie sicher ist die Art der Vermietung?: Sehr sicher. Denn kein Gast reist anonym. Alle erforderlichen Unterlagen, die zur Feststellung der Personalien ihres Gastes dienen, erhalten Sie von uns. Nehmen Sie sich bei Anreise ein paar Minuten Zeit für den Gast, denn Sie sollen wissen, mit wem Sie es zu tun haben. Wie erfolgt die Schlüsselübergabe?: Der Gast setzt sich vor der Abreise mit ihnen telefonisch in Verbindung und spricht die genaue Schlüsselübergabe mit ihnen ab. Welche Voraussetzungen muss ich als Gastgeber mitbringen?: Ein perfekter ND Gastgeber ist aufgeschlossen, freundlich und hat Freude, verschiedene Menschen unterschiedlicher Herkunft kennenzulernen und für eine überschaubare Zeit zu beherbergen. Weiterhin verfügt der ND Gastgeber über eine Mailadresse und ein Mobiltelefon. Wer sind die ND Kunden?: Ganz unterschiedliche Menschen nehmen unseren Service in Anspruch; zum einen der Handwerker, Touristen, Geschäftsreisende und viele Firmen, Banken, Versicherungen sowie Universitäten und Schauspielhäuser. Wie läuft der Buchungsvorgang ND?: Der Gast bekommt von uns Übernachtungsangebote oder er sucht sich diese auf unserer Internetseite aus. Wenn der Gast sich für ein Objekt entschieden hat, dann erhält er, nach Angabe seiner persönlichen Daten, eine Buchungsbestätigung von uns oder durch das Onlinebuchungssystem. Diese Buchungsbestätigung geht parallel auch an den jeweiligen Gastgeber, damit dieser umgehend über die Details wie, Personenanzahl, Zeitraum usw. informiert ist. Darf ich überhaupt vermieten, wenn ich selbst „nur“ Mieter bin?: Natürlich sollten Sie Ihre Absicht mit dem Vermieter absprechen. Dieser kann Ihnen sowohl die dauerhafte als auch die zeitweise Vermietung untersagen, allerdings nur, wenn erhebliche Gründe dagegen sprechen. Der Vermieter muss also einen Nachteil erleiden, zum Beispiel wenn die Wohnung überbelegt wird. Der Vermieter kann daher in der Regel dem Mieter diese Art der Vermietung nicht verbieten, denn Sie legen ja die maximale Personenanzahl fest, an die Ihr Objekt vergeben werden soll von uns. Hinzu kommt, dass ein Besuch bis zu 6 Wochen nicht als Untervermietung gilt. |
| |
Folgen Sie uns zu |



