Sprache: deutsch englisch
Die häufigsten Fragen der Gastgeber:

Muss ich dem Gast ein Frühstück zur Verfügung stellen?
Nein. Wenn Sie ein Gästezimmer anbieten, reicht es aus, wenn der Gast die Möglichkeit
hat, die Küche zur Selbstverpflegung nutzen zu können. Wenn Sie eine Wohnung oder ein
Haus zur Verfügung stellen, sollte ebenfalls eine Küche zur Nutzung vorhanden sein.

Wie muss das Objekt möbliert sein:
Grundsätzlich gilt, möblieren Sie so wie Sie sich selbst damit wohlfühlen würden.
Es müssen nicht immer die neusten Möbel sein, aber betrachten Sie immer kritisch, ob
nicht das ein oder andere alte Möbelstück nach einiger Zeit ausgetauscht bzw. erneuert
werden sollte. Immer gut an kommt bei den Gäste die IKEA Möblierung.

Was muss in der Küche alles vorhanden sein?:
Ausreichend Teller, Tassen, Töpfe und Geschirr, sodass der Gast nicht nach einmaliger
Nutzung einer Tasse diese beim zweiten Gebrauch erst spülen muss. Eine Kaffemaschine,
einen Wasserkocher und diverse Flaschen und Dosenöffner sowie Küchentücher runden
das Ganze ab.

Kann ich selbst bestimmen, wie lange bzw. ab wie viel Nächten/ Monate ich vermieten
möchte?:

Natürlich. Sie bestimmen, ob Ihr Zimmer/Ihre Wohnung Tage, Wochen oder auch erst ab
1 Monat aufwärts vermietet werden soll.

Wie ist das mit der Kündigungsfrist?:
Sollten Sie keine Lust mehr auf diese Art der Vermietung haben, dann sperren Sie ihr
Objekt problemlos mittels einem Passwort bei uns auf der Internetseite oder Sie teilen uns
Ihre Sperre einfach per Mail mit. Es werden dann keine weiteren Gästeanfragen mehr an
Sie herangetragen.

Kann ich Gäste auch ablehnen?:
Natürlich. Allerdings sollten Sie das nicht bei Anreise an der Haustüre bereits tun, sondern
nach Einzug des Gastes ihre Probleme mit uns kurz besprechen. Wir suchen dem Gast
dann selbstverständlich eine andere Unterkunft.

Kann ich mir die Gäste vorab aussuchen?
Nein, das geht leider nicht.

Was ist, wenn ich mit dem Gast überhaupt nicht klar komme?
Das kann schon mal passieren, dass die Chemie nicht stimmt. Dem Gast wird es dann
wohl ähnlich gehen wie Ihnen. Bitte informieren Sie uns darüber, wir buchen den Gast
dann ggf. auch um.

Wie bezahlt der Gast?:
In Bar oder direkt bei Anreise an Sie oder vorab per Überweisung an Sie.

Kann ich eine Kaution verlangen?:
Eine Kaution im eigentlichen Sinn wie bei einer dauerhaften Vermietung ist nicht üblich.
Sie können aber durchaus eine Schlüsselkaution von 50 – 100 Euro dem Gast berechnen.

Wie ist das mit dem Reinigen?:

Das Zimmer/ die Wohnung wird dem Gast bei dessen Anreise frisch gereinigt zur
Verfügung gestellt. Alle 14 Tage erledigen Sie eine kleine Grundreinigung (saugen,
wischen und reinigen der Sanitärräume, keine Küche) und wechseln die Bettwäsche.
Der Gast bezahlt Ihnen dafür eine monatliche Reinigungsgebühr zusätzlich zu der Miete.

Was ist, wenn ich das mit dem Zwischenreinigen nicht erledigen kann?:
Nach gesonderter Absprache es ist möglich mit dem Gast zu vereinbaren, dass Sie das
Objekt sauber zur Verfügung stellen und der Gast sich um die Reinigung selbst kümmert.
Putzutensilien sollten sie dem Gast zur Verfügung stellen. Eine monatliche
Reinigungsgebühr fällt dann nicht an, aber eine Endreinigungsgebühr.

Kann ich bei ND B&B Gastgeber werden obwohl ich schon bei anderen Agenturen
gemeldet bin?:

Natürlich. Wichtig hierbei ist dann, dass Sie ihre freie Belegungsmöglichkeiten bzw. Ihre
Sperre uns regelmässig mitteilen.

Ist es möglich, nur weibliche Gäste vermittelt zu bekommen?:
Aber sicher. Wir haben extra für unsere alleinstehenden weiblichen Gastgeber einen
Service „ von Frauen für Frauen“ eingerichtet. Diese Gastgeberinnen erhalten nur
Anfragen und Buchungen von ausschliesslich weiblichen Reisenden.

Ist ein Internetanschluss wichtig?:
Grundsätzlich ist eine Internetmöglichkeit für den Gast im Zimmer oder der Wohnung
immer gut und wird gern gebucht. Die Kosten hierfür können wir in moderater Form in den
Mietpreis ein kalkulieren.

Muss ein TV vorhanden sein?:
Ja. Heute will fast jeder mal abends die Nachrichten oder einen Film schauen können,
daher, ein TV ist immer gern gesehen.

Ich suche einen Dauermieter, haben Sie das auch?:
Nein, ganz bewusst nicht. Unsere Gäste verweilen meist aus beruflichen Gründen in einer
fremden Stadt, für ein paar Tage, Wochen oder auch mehre Monate.

Kann ich mein Objekt jederzeit wieder selbst nutzen?

Aber ja, das ist ja gerade der grosse Vorteil dieser anderen Art der Vermietung. Sie haben
immer Zugriff zu Ihrer Immobilie. Mittels ihrem Gastgeberpasswort können Sie jederzeit
auf unserer Internetseite ihre Sperren bei Urlaub oder Abwesenheit eingeben.

Wie sicher ist die Art der Vermietung?:
Sehr sicher. Denn kein Gast reist anonym. Alle erforderlichen Unterlagen, die zur
Feststellung der Personalien ihres Gastes dienen, erhalten Sie von uns. Nehmen Sie sich
bei Anreise ein paar Minuten Zeit für den Gast, denn Sie sollen wissen, mit wem Sie es zu
tun haben.

Wie erfolgt die Schlüsselübergabe?:
Der Gast setzt sich vor der Abreise mit ihnen telefonisch in Verbindung und spricht die
genaue Schlüsselübergabe mit ihnen ab.

Welche Voraussetzungen muss ich als Gastgeber mitbringen?:
Ein perfekter ND Gastgeber ist aufgeschlossen, freundlich und hat Freude, verschiedene
Menschen unterschiedlicher Herkunft kennenzulernen und für eine überschaubare Zeit zu
beherbergen. Weiterhin verfügt der ND Gastgeber über eine Mailadresse und ein
Mobiltelefon.

Wer sind die ND Kunden?:
Ganz unterschiedliche Menschen nehmen unseren Service in Anspruch; zum einen der
Handwerker, Touristen, Geschäftsreisende und viele Firmen, Banken, Versicherungen
sowie Universitäten und Schauspielhäuser.

Wie läuft der Buchungsvorgang ND?:
Der Gast bekommt von uns Übernachtungsangebote oder er sucht sich diese auf unserer
Internetseite aus. Wenn der Gast sich für ein Objekt entschieden hat, dann erhält er, nach
Angabe seiner persönlichen Daten, eine Buchungsbestätigung von uns oder durch das
Onlinebuchungssystem. Diese Buchungsbestätigung geht parallel auch an den jeweiligen
Gastgeber, damit dieser umgehend über die Details wie, Personenanzahl, Zeitraum usw.
informiert ist.

Darf ich überhaupt vermieten, wenn ich selbst „nur“ Mieter bin?:
Natürlich sollten Sie Ihre Absicht mit dem Vermieter absprechen. Dieser kann Ihnen
sowohl die dauerhafte als auch die zeitweise Vermietung untersagen, allerdings nur, wenn
erhebliche Gründe dagegen sprechen. Der Vermieter muss also einen Nachteil erleiden,
zum Beispiel wenn die Wohnung überbelegt wird. Der Vermieter kann daher in der Regel dem Mieter diese Art der Vermietung nicht verbieten, denn Sie legen ja die maximale Personenanzahl fest, an die Ihr Objekt vergeben werden soll von uns. Hinzu kommt, dass ein Besuch bis zu 6 Wochen nicht als Untervermietung gilt.


Sie können unserem Team Ihre Buchung und Angebotssanfragen auch gerne telefonisch mitteilen.

Zusätzlich bieten wir Ihnen unseren SMS-Service an. Nachdem Sie uns Ihre Reisedaten telefonisch durch gegeben haben, senden wir Ihnen passende Angebote zu, die weitere Abwicklung erfolgt dann ebenfalls per SMS.

Für Deutschland:
030 5200 45 316

für Anrufer aus sonstigen Ländern:
0049 30 52 00 45 316
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Übernachtungsangebot.

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